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TIBET INITIATIVE DEUTSCHLAND
Europa-Parlamentsresolution zu Tibet
TID
Bundesadler Das Europäische Parlament
Die Tibet-Resolution von 2000

(zur Resolution 2002)

 
Entschließung des Europäischen Parlaments

zum Projekt zur Verringerung der Armut in Westchina und zur Zukunft Tibets

Das Europäische Parlament, unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Tibet,  
 

A. in Anbetracht der mangelnden Fortschritte im Dialog über die Menschenrechte zwischen der Europäischen Union und China,
B. in der Erwägung, daß erwartet wird, daß die Weltbank am 7. Juli 2000 endgültig über ihre Unterstützung des Projekts zum Abbau der Armut in Westchina entscheidet,
C. unter Hinweis darauf, daß die chinesischen Streitkräfte 1949/50 nach Tibet eindrangen und das Land besetzten,
D. unter Hinweis darauf, daß das in Peking unter Zwang von der tibetischen Regierung unterzeichnete "17-Punkte-Abkommen" den Anschluß Tibets an die Volksrepublik sanktionierte, aber auch die umfassende Autonomie Tibets und insbesondere den Fortbestand seines politischen Systems und die vollständige Wahrung der Religionsfreiheit garantierte,
E. unter Hinweis auf die Revolte von Lhasa gegen die Besetzung durch das Pekinger Regime am 10. März 1959, die zum Tod und zur Festnahme von Tausenden von Tibetern sowie zum Exil des Dalai Lama und 10.000 weiterer Tibeter führte,
F. unter Hinweis darauf, daß die Regierung von Peking 1965 die Autonome Region Tibet geschaffen hat, sowie in der Erwägung, daß seit der Besetzung des Landes durch China dort keine echte Autonomie existiert,
G. unter Hinweis auf die wiederholten Versuche des Dalai Lama, den Dialog mit der Regierung in Peking wieder zu eröffnen, insbesondere durch den dem amerikanischen Kongreß 1987 vorgelegten "5-Punkte-Plan" und den 1988 im Europäischen Parlament unterbreiteten "Vorschlag von Straßburg" ,
H. besorgt, daß China keine Bereitschaft gezeigt hat, sich an einem Dialog zu beteiligen, um über die Zukunft Tibets zu verhandeln,
I. unter Hinweis auf die Verleihung des Friedensnobelpreises an den Dalai Lama 1989 sowie seinen Appell an die internationale Gemeinschaft, damit diese eine friedliche Regelung des Tibet-Problems fördern könne,
J. unter Hinweis auf die Umwandlung Tibets in eine Sonderwirtschaftszone 1992 und die massive Umsiedlung von Chinesen nach Tibet, die darauf folgte und in wenigen Jahren die Tibeter zu einer Minderheit in ihrem eigenen Land gemacht hat,
K. in der Erwägung, daß das vorgeschlagene Projekt zur Reduzierung der Armut in Westchina zu einer weiteren Umsiedlung von Chinesen in die tibetischen Regionen führen und mit der Politik der Weltbank in bezug auf indigene Völker, Zwangsumsiedlungen und Umwelt unvereinbar sein könnte,
1. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles zu tun, damit die Regierung der Volksrepublik China und der Dalai Lama ein neues Tibet-Statut aushandeln, das eine umfassende Autonomie der Tibeter in allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens, mit einziger Ausnahme der Verteidigungs- und Außenpolitik, garantiert;
2. ersucht die Regierungen der Mitgliedstaaten, ernsthaft die Möglichkeit zu prüfen, die tibetische Exilregierung als legitime Vertreterin des tibetischen Volkes anzuerkennen, wenn die Pekinger Regierung und die tibetische Exilregierung sich innerhalb von drei Jahren in unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen organisierten Verhandlungen nicht auf ein neues Statut für Tibet verständigen können;
3. ersucht die Kommission und den Rat, bei der Weltbank vorstellig zu werden, damit diese den Beschluß betreffend das Projekt zur Verringerung der Armut in Westchina aussetzt, und alle Auswirkungen zu prüfen, die dieses Projekt auf das ethnische, kulturelle und soziale Gleichgewicht in Tibet haben könnte;
4. fordert die Weltbank nachdrücklich auf, den Bericht des Kontrollteams und die Empfehlung betreffend das Projekt zur Verringerung der Armut in Westchina vor der Abstimmung des Direktoriums der Weltbank zu veröffentlichen;
5. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der Beitrittsländer, dem Präsidenten und dem Ministerpräsidenten der Volksrepublik China, dem Dalai Lama sowie der Exil-Regierung und dem Exil-Parlament Tibets zu übermitteln.
Straßburg, Vom Parlament angenommene Texte, Ausgabe: 6. Juli 2000

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